11. Brüche (Hernien)

11.1 Leisten- oder Schenkelbruch je nach Größe und Reponierbarkeit

ein- oder beidseitig

0-10

bei erheblicher Einschränkung der Belastungsfähigkeit

20

11.2 Nabelbruch oder Bruch in der weißen Linie

0-10

Bauchnarbenbruch, angeborene Bauchwandbrüche und -defekte

ohne wesentliche Beeinträchtigung, je nach Größe

0-10

mit ausgedehnter Bauchwandschwäche und fehlender oder stark eingeschränkter Bauchpresse

20

mit Beeinträchtigung der Bauchorgane bei Passagestörungen ohne erhebliche Komplikationen

20-30

bei häufigen rezidivierenden Ileuserscheinungen

40-50

Bei schweren angeborenen Bauchwanddefekten mit entspechender Beeinträchtigung der Bauch- und Brustorgane kommt auch ein höherer GdS in Betracht.

Speiseröhrengleithernie

0-10

andere kleine Zwerchfellbrüche ohne wesentliche Funktionsstörung

0-10

größere Zwerchfellbrüche je nach Funktionsstörung

20-30

Komplikationen sind zusätzlich zu bewerten.

Angeborene Zwerchfelldefekte mit Verlagerung von inneren Organen in den Brustkorb und Minderentwicklung von Lungengewebe

mit geringer Einschränkung der Lungenfunktion

40

sonst je nach Funktionsbeeinträchtigung der betroffenen Organe

50-100


Versorgungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung


Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung


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